Wenn Sie bei der SVS versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, den „SVS Gesundheitshunderter“ bei mir einzulösen. Mehr Information finden Sie unter www.svs.at.
Komplementär-medizinische Behandlungen wie Shiatsu werden von manchen privaten Krankenversicherungen abgedeckt. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Termine, die nicht eingehalten werden können, sind bis 28 Stunden vorher schriftlich per Mail/SMS oder in einem persönlichen Telefonat abzusagen, unabhängig von Wochenenden und Feiertagen. Für Absagen nach dieser Frist bitte ich höflich um Verständnis, dass die entfallene Einheit mit 40 € in Rechnung gestellt wird.
Shiatsu ist kein Gesundheitsberuf und ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder sonstige therapeutische Behandlung. Bei Vorliegen von Beschwerden ist eine fachspezifische Abklärung erforderlich.